Auf der Enthüllungsplattform Wikileaks veröffentlichte Dokumente sollen belegen, wie der russische Inlandsgeheimdienst FSB die Internetaktivitäten der Bürger überwacht. Die Telekommunikationsanbieter arbeiten demnach mit dem Staat Hand in Hand.
Die 34 als "Russia Spy Files" bezeichneten Dokumente beschreiben die Zusammenarbeit der russischen I T-Firma "Peter-Service" mit dem Inlandsgeheimdienst FSB. "Peter-Service" behauptet demnach, Zugang zum Großteil der Telefondaten und des Internetverkehrs in Russland zu haben und diene sich dem Geheimdienst förmlich als Partner bei der Überwachung an, so Wikileaks. Die Aktivitäten sollen über die von der strikten Überwachungsgesetzgebung in Russland vorgegebenen Maßnahmen deutlich hinausgehen.
Der Internetverkehr aller registrierten Mobiltelefone soll gespeichert und überwacht werden können. "Peter-Services" führt mit dem "Traffic Data Mart"-System angeblich zudem durchsuchbare und kategorisierte Listen mit Internet -Domains, "die für den Staat von Interesse sein könnten" und biete Analysen und Berichte an.
Soziale und wirtschaftliche Trends voraussagen
Mit dem Angebot der "Deep Packet Inspection" durchsuche, filtere und analysiere "Peter-Services" den Internetverkehr in Echtzeit. Zugehörige Präsentationsfolien im Wikileaks-Dossier sollen nur Monate nach Edward Snowdens Enthüllungen der NSA-Überwachungsmaßnahmen erstellt worden sein. Sie richteten sich nicht an Internetanbieter, sondern explizit an die Geheimdienste und staatliche Behörden.
Peter-Service ist ein Vertragspartner des russischen FSB und überwacht den Internetverkehr. (Quelle: Wikileaks)
Russlands Überwachungssystem SORM
Telekommunikationsfirmen müssen in Russland Zugang für die Überwachungsinfrastruktur "SORM" (System für operative Ermittlungsaktionen) bereitstellen. Zudem sind Internet- und Telekommunikationsanbieter verpflichtet, Kommunikationsdaten in "Data Retention Centers" für einen vollen Zugriff der Geheimdienste für drei Jahre vorzuhalten, auf eigene Kosten.
Der Überwachungsapparat ist mit dem "PRISM"-Programm der NSA vergleichbar, soll jedoch eine noch umfassendere Überwachung erreichen. Im Jahr 1995 wurde "SORM-1" für die Telefonüberwachung eingeführt, in 1999 mit "SORM-2" auf Internetverkehr ausgedehnt und das heute aktive "SORM-3" umfasst auch soziale Medien. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte Russlands Überwachungsapparat 2015 nach der Klage des russischen Journalisten Roman Sacharow.